Wbs formular herunterladen

Verwenden Sie bitte das Formular aus dem Download-Service. Für die zuständigen Stellen stehen rechts unter „Anlagen für Kommunen“ weitere Formulare zur unverbindlichen Anwendung als Download zur Verfügung. Die Nachweise müssen Sie für die letzten 12 Monate vorlegen. Zukünftige Veränderungen des Einkommens, die bereits feststehen, sind ebenfalls nachzuweisen. Das könnte zum Beispiel ein Wechsel des Arbeitsplatzes oder der Beginn oder Wegfall von Elterngeldzahlung sein. Geeignet sind Lohnbescheinigungen, Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide oder Rentenanpassungsmitteilungen, Leistungsbescheide der Arbeitsagentur oder des Sozialamtes oder auch Nachweise über erhaltene Unterhaltsleistungen. Bitte informieren Sie sich im Infoblatt unseres Download-Service und im Vordruck `Einkommenserklärung`. Das ausfüllbare Antragsformular sowie das Formular für die Einkommenserklärung stehen als Download rechts unter „Anlagen für Antragsteller*innen“ zur Verfügung. Je nach Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein, damit Ihre persönliche Situation berücksichtigt werden kann, beispielsweise eine Mietkündigung oder ein gerichtliches Räumungsurteil. Bitte sehen Sie im Infoblatt unseres Download-Service nach oder informieren Sie sich vorher telefonisch. Der Wohnberechtigungsschein ist für das Bundesland gültig, in dem er ausgestellt wurde. Dort, wo Sie den Wohnberechtigungsschein beantragen, werden Sie als wohnungssuchend erfasst.

Eine Vermittlung durch die Stadt Köln erfolgt nicht. Die Hauseigentümer selbst entscheiden, mit wem sie einen Mietvertrag abschließen. Ihre Wohnungssuche müssen Sie daher in Eigenregie gestalten. Mit einem in Köln ausgestellten Wohnberechtigungsschein können Sie in ganz Nordrhein-Westfalen eine öffentlich geförderte Wohnung suchen. Wird Ihnen ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt, dann berechtigt er Sie zum Wohnen in einer Wohnung, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Für bestimmte Personengruppen erkennt das Gesetz eine besondere Dringlichkeit an. Hierzu gehören zum Beispiel Familien mit Kindern, Schwangere, ältere Menschen ab Vollendung des 60. Lebensjahr, Schwerbehinderte oder akut Obdachlose. Auf dem Wohnberechtigungsschein wird dann folgender Zusatz ergänzt: „Es besteht ein besonders dringender Bedarf; die Kriterien des § 17 WFNG NRW sind erfüllt.“ Je nach Anzahl der Personen Ihres Haushaltes wird eine Quadratmeterzahl festgelegt, wie groß Ihre Wohnung sein darf.